Die regionale Ebene:

Die Beispiele NRW und Regierungsbezirk Düsseldorf

Regionalplanung am Beispiel des Regierungsbezirks Düsseldorf

Die Landesplanung Nordrhein-Westfalens

Beispiele für Fachplanungen auf der Landesebene in NRW

Die regionale Strukturpolitik in NRW

Internationale Bauausstellung Emscher Park

 

Begriffe:

Regionalplanung am Beispiel des Regierungsbezirks Düsseldorf

Die regionale Planungsebene (d.h. diejenige zwischen Gemeinden und Land) ist ...

 

Instrumente der Gebietsentwicklungsplanung:

A. 'Gebietsentwicklungsplan' ('GEP')

GEP für den Regierungsbezirk Düsseldorf wurde erstmals nach der Neuorganisation der Regionalplanung (1976) im Jahre 1984 aufgestellt: GEP 1984 ist umfangreiches Werk, bestehend aus:

- textlichen Zielen (verbindliche normative Aussagen),

- umfangreichen textlichen Erläuterungen und erläuternden thematischen Karten,

- 'zeichnerische Darstellung' der Ziele in der Form flächendeckender Farbkarten im Maßstab 1:50000

Darstellung: Mittels vorgegebener Planzeichen wird die mittelfristig (Planungshorizont ca. 10 Jahre) anzustrebende Flächennutzung dargestellt; z.B. 'Wohnsiedlungsbereiche', 'Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche', 'Agrarbereiche', 'Waldbereiche', Verkehrsnetz usw.

 

Neuer GEP-Entwurf Düsseldorf 1996

= interessanter Ansatz zur Weiterentwicklung der Gebietsentwicklungsplanung in Richtung auf eine integrierte regionale Entwicklungspolitik. Der eigwentliche GEP ist eingebettet in ein sechsbändiges Werk mit dem Titel "Regionale Entwicklungspolitik":

1) Ausgangssituation (knappe problemorientierte Problemanalyse),

2) Leitbilder (Darstellung inhaltlicher Zielorientierungen zu den Themen Siedlung, Freiraum und Infrastruktur, nicht verbindlich),

3) Entwicklungsperspektiven (Szenariohafte Darstellung möglicher Entwicklungen sowohl für den ganzen Bezirk als auch für die Städtreregion und das ländlich strukturierte Umland, nicht verbindlich),

4) Textliche Darstellung (= eigentlicher GEP, Textteil; Darstellung der Ziele (rechtlich verbindlich!) und deren Erläuterung,

5) Zeichnerische Darstellung (= eigentlicher GEP, Kartenteil mit Plankarten im Maß- stab 1 : 50.000 (rechtlich verbindlich!) und einigen Erläuterungskarten),

6) Regionale Projekte (Darstellung beispielhafter konkreter Projekte, nicht verbindlich).

Damit soll erreicht werden:

 

Der GEP wird aufgestellt vom Bezirksplanungsrat (Quasi-Parlament mit Kommunalpolitikern der Kreise und kreisfreien Städte) aufgrund von Entwürfen der Bezirksplanungsbehörde (Regierungspräsidium, Abt. 6); muß vom Landesplanungsministerium (MURL, Abt. 6) genehmigt werden.

Ziele des GEP sind verbindlich für
- Kreise und Gemeinden des betreffenden Bezirks,

- Bezirksregierung und untere staatliche Behörden,

d.h. nicht unmittelbar für die Bevölkerung verbindlich.

 

Probleme:

 

 

B. Mitwirkung der Bezirksplanungsbehörde und des Bezirks-
planungsrats in regionalen Entwicklungsprozessen

Besonders wichtig im Rahmen der regionalisierten Struktur-politik:

- Moderation von Regionalkonferenzen (sofern die Akteure dies wollen),

- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regionalen Entwicklungskonzepten (REKs),

- Projekt-Management.

Die Regionalplanung überwindet damit ihren bisherigen statischen Charakter und wird zu einem Akteur regionaler Entwicklungsprozesse (prozessuale Planung, Moderator 'diskursiver Planungsprozesse').

 

Die Landesplanung Nordrhein-Westfalens

 

Wichtigste Instrumente: a) Landesplanungsgesetz,

b) Landesentwicklungsprogramm,

c) Landesentwicklungsplan (LEP)

d) informelle Programme, Leitbilder usw. wie z.B. "Natur 2000"

Die Landesplanungsbehörde (MURL, Abt. 6) ist Genehmigungsbehörde für die unteren Planungsebenen, speziell für die Regionalplanung. Sie wirkt ferner mit in der MKRO, bei den interministeriellen Ressortabstimmungen und bei der grenzüberschreitenden Abstimmung der Landesplanung.

 

 

Landesplanungsgesetz

Inhalt primär: Organisation der Landesplanung

 

Historische Entwicklung:

 

Landesentwicklungsprogramm (seit 1974: "Gesetz zur Landesentwicklung"), Abkürzung: "LEPro"

Abschnitt I: Grundsätze (Präambel anknüpfend an ROG;
Grundsätze für die Gesamtentwicklung des Landes;
Grundsätze für die räumliche Struktur; Grundsätze für einzelne Sachbereiche)

Abschnitt II: Allgemeine Ziele für die räumliche Struktur des Landes, z.B.
19: Grundsätze,
20: Siedlungsraum/Freiraum,
21: Gebietskategorien, 22: zentralörtliche Gliederung,
23: Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsachsen,

Abschnitt III: Allgemeine Ziele für Sachbereiche, z.B.
24: Städtebau und Wohnungswesen,
25: gewerbliche Wirtschaft usw.

Abschnitt IV: Schlußvorschriften: Entfaltung, Geltung.

 

 

Landesentwicklungspläne:

Frühere LEPs:

1979 I/II "Raum- und Siedlungsstruktur"

1987 III "Umweltschutz durch Sicherung von natürlichen Lebensgrundlagen"

1980 IV "Gebiete mit Planungsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm"

---- V "Gebiete für die Sicherung von Lagerstätten" (E 1984)

1978 VI "Festlegung von Gebieten für flächenintensive Großvorhaben"

Zusammenfassung der LEPs (außer LEP IV):

 

1995 "LEP NRW, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen"

Grundlegende Neufassung des LEPs insbesondere durch:

 

Gliederung:

A. Einleitung: neue Rahmenbedingungen wie Bundesraumordnung, Internationalisierung, Zuwanderungen usw.

B. Raumstrukturelle Zielsetzungen

I. Raum- und Siedlungsstruktur (ehem. LEP I/II): Gebietskategorien, zentralörtliche Gliederung, Entwicklungsschwerpunkte, 'Europ. Metropolregion Rhein-Ruhr' (neu)

II. Entwicklungsachsen

III. Natürliche Lebensgrundlagen (ehem. LEP III): Freiraum, Natur und Landschaft, Wald, Wasser.

C. Flächenvorsorge (neu!): Wohnbaulandversorgung, Baulandversorgung für die Wirtschaft, Flächenintensive Großvorhaben (ehem. LEP VI), heimische Bodenschätze (ehe. LEP V/Entwurf), Freizeit und Erholung.

D. Infrastruktur (neu!): Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung, Etsorgungsinfrastruktur.

Karten:

A. Siedlungsräumliche Grundstruktur, zentralörtliche Gliederung und Entwicklungsachsen, 1 : 1 Mio;

B. Freiraum und Freiraumfuntionen, flächenintensive Großvorhaben und Kraftwerksstandorte, 1 : 200000.

 

Wirksamkeit:
- verbindlicher Rahmen für Gebietsentwicklungsplanung, hier nur generalisierte Darstellung, die in den GEPs konkretisiert wird;

- unmittelbar wirksam für Landesministerien u. a. -behörden; z.B. bei Standort- entscheidungen, Beachtung der zeichnerisch und verbal dargestellten Ziele.

D.h.: keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger!

 

Probleme:

'Enträumlichung' des LEP durch Entfeinerung der Ziele, aber die verbalen Aussagen sind häufig vage; Wirkung ist sehr zweifelhaft! Steuerungsfähigkeit früher durch 'harte', d.h. rechtlich verbindliche Funktionszuweisungen zu Flächen, Achsen und Zentren. Diese Form verliert an Bedeutung. Wird die Landesplanung dadurch bedeutungslos? Oder kann sie neue Formen der Steuerung entwickeln?

 

 

Neue Akzente zur Landesplanung nach der Bildung der rot-grünen Koalition im Sommer 1995?

Rede der Ministerin Höhn vor dem Ausschuß für Umweltschutz und Raumordnung am 4.10.1995:

- Gezielte Förderung einer nachhaltigen, ressourcensparenden und umweltschonenden Entwicklung,

- Versuch einer Überwindung 'falscher Gegensätze' wie Arbeit und Umwelt,

- Aufbau eines Biotopverbund-Systems, Gebiete für den Schutz der Natur mit 8,6% der Landesfläche, Kulturlandschaftsprogramm soll auf 10% der Landesfläche ausgeweitet werden,

- Erhöhung des Waldanteils von derzeit 26% auf 30%,

- Hochwasserschutz: Deichrückverlegung, Freihaltung der Überschwemmungsgebiete,

- Fortentwicklung der Regionalplanung auf der Grundlage des LEP und der Koalitionsvereinbarungen, dabei insb.
- Sicherung naturschutzwürdiger Gebiete,
- Freiflächen in Verdichtungsräumen als Tabuzonen,
- Ausweisung von Wohnbauflächen, ggfs. auch unter unverzichtbarer Inanspruchnahme von Freiflächen,

- Ausweisung von Gewerbegebieten,
- Ausweisung von Standorten regionaler Windparks,
- Festlegung und Sicherung von Überschwemmungsgebieten;

- Fortentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insb. mit den Niederlanden,

- Fortentwicklung der Landesplanungsrechts von Bund und Ländern, speziell: Novellierung des ROG und des Landesplanungsgesetzes bis 1997.

Bewertung: kleinere Akzente, aber keine Neuorientierung der Landesplanung zu erwarten.

 

 

Beispiele für Fachplanungen auf der Landesebene in NRW

 Landschaftsplanung, hier:

Natur 2000 in Nordrhein-Westfalen. Leitlinien und Leitbilder für Natur und Landschaft im Jahr 2000. Düsseldorf: MURL 1990. 63 S. 2. Fassung 1994. 66 S.

Kein rechtlich verbindliches Programm, sondern "Diskussionsentwurf"; Beispiel für "weiches" Steuerungsinstrument; darauf aufbauend geplant: "Landschaftsprogramm NRW" als landesweites Rahmenprogramm der Landschaftsplanung

Elemente der "Ökologisierung der Landesplanung":

 

Probleme:

 

Die regionale Strukturpolitik in NRW

Traditionelle Organisation: regionale Wirtschaftspolitik insb. mit dem Instrument der Investitionszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft, ergänzend zur GRW.

Seit 1987 (ZIM = Zukunftsinitiative Montanregionen), ab 1989 ZIN (Zukunftsinitiative in den Regionen NRWs) 'Regionalisierung' der regionalen Strukturpolitik.

Kernelemente von ZIN:

Regional bedeutsame und strukturwirksame Vorhaben, die sowohl den 'regionalen Konsens' als auch die Zustimmung der Landes-regierung gefunden haben, können nach dem sog. Kaskadenmodell durch bestehende Programme finanziert werden.

 

NRW in der EU-Regionalpolitik:

In der derzeitigen Phase (Förderprogramm 1993-99) partizipiert NRW vor allem an der Ziel-2-Förderung (größter Teil des Ruhrgebiets sowie kleiner Teil im Kr. Heinsberg). Ferner gehören einige wenige Gemeinden in der Eifel und im Kreis Höxter zum Ziel-5-Gebiet.

Für die Jahre 1997-99 wurde 1997 ein "operationelles Programm" (im Zusammenwirken von Land NRW, Bund und EU) für die nordrhein-westfälische Ziel-2-Förderung (d.h. im wesentlichen für das Ruhrgebiet) aufgestellt (vgl. dazu Jakoby 1997 in Axt 1997). Es enthält die folgenden strategischen Ziele:

- KMUs auf globalen Wettbewerb vorbereiten;

- Zahl der Existenzgründungen steigern;

- Entwicklung und Anwendung neuer Technologien in KMUs steigern;

- Ausbau zum führenden Medienstandort;

- Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors stärker nutzen;

- Qualifizierung und Beschäftigung fördern;

- Arbeit und Umwelt durch nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden;

- Frauen und Männern die gleichen Chancen im Beruf ermöglichen.

Diese Ziele sollen durch ein operationellen Programm mit 5 Abschnitten umgesetzt werden:

1. Förderung gewerblicher Investitionen (insb. durch Zuschüsse und Zinsvergünstigungen),

2. Förderung von Technologie, Innovation, Beratung und anderen "Software"-Aktivitäten,

3. Wirtschaftsnahe Infrastrukturen,

4. Wiedernutzbarmachung von Industriebrachflächen und Verbesserung der Umweltsituation,

5. Förderung des Humankapitals.

Die Prüfung und Förderung von Projekten geschieht gebündelt durch die NRW-Landesregierung (MWMTV); hier laufen die Förderprogramme der EU, der GRW sowie der landeseigenen Förderung zusammen. Nach dem sog. Kaskadenmodell erfolgt die Findung, Konzipierung und Priorisierung von Projekten in den Regionen. Auf der Landesebene erfolgt Prüfung der Bewilligung und ggfs. Einordnung in eines der Förderprogramme.

Die tabellarische und kartographische Übersicht über die derzeitige (Stand 1997) Förderkulisse zeigt die komplizierte und teilw. verworrene Situation der übereinandergelagerten Förderprogramme mit jeweils eigenen, voneinander abweichenden Abgrenzungskriterien.

 

Internationale Bauausstellung Emscher Park

Beschlossen 1988 von der Landesregierung NRW;

Laufzeit: 10 Jahre von 1989-1999 (1994/95 Zwischenpräsentation)

 

Ziel:

"Impulse für ökologischen, ökonomischen und sozialen Umbau" der durch vielfältige historische Hypotheken belasteten Emscherregion (70 km zwischen Rhein und Bergkamen; ca. 2 Mio. Ew.), d.h. keine Bauausstellung im traditionallen Sinn, sondern ambitioniertes innovatives Erneuerungsprogramm

Konzentration auf 7 Arbeitsbereiche (mit 'Leitprojekten'):

- Wiederaufbau von Landschaft (Emscher Landschaftspark),

- Arbeiten im Park (Gewerbe- und Technologieparks, Flächenrecycling),

- Neue Wohnformen und Wohnungen (Ankn. an Werkssiedlungen),

- Umgestaltung des Emscher-Systems (Kläranlagen, teilweise Renaturierungen natürlicher Bäche),

- Erlebnisraum Rhein-Herne-Kanal (Radwege, Marinas?),

- Industriedenkmäler als Kulturgutträger (Industriebauten),

- Neue Angebote für soziale, kulturelle und sportliche Tätigkeiten.

Organisation:

Kleiner Stab sowie externe "Korrespondenten" für verschiedene Sachgebiete zur Konzeption, Beratung und Organisation; Lenkungsausschuß des Landes entscheidet.

'Philosophie' der IBA: Projekte stimulieren, möglichst auch aus der Region, dann Bewertung ('IBA-Gütesiegel') und Suche nach Finanzierung aus vorhandenen Programmen; d.h. nicht: starre Planung, sondern 'inkrementalistische' Planung (aber mit einer bestimmten Perspektive) mit flexiblem Projektmanagement.

Neuakzentuierung und Schwerpunkte 1996-99 (s. neues 'Memorandum 1996'):

- Fertigstellung der ca. 92 Bauprojekte, Verzicht auf große neue Vorhaben (schon aus Finanzgründen),

- Ökologischer Umbau des Emschersystems, Emscher Landschaftspark (in Kooperation mit der Emscher-Genossenschaft),

- Leitprojekte für "nachhaltiges Bauen und Wirtschaften".

 

Probleme:

- Dimension der zu lösenden Probleme zu groß?

- Divergierende Zielvorstellungen im politischen Raum?

- Zusammenwirken mit unterschiedlichen Gruppen (Wirtschaft, IHKs, alternative Initativen) möglich?

- Lassen sich montanindustrielle und mentale Altlasten und 'Brachen' überwinden und revitalisieren?

- Wie organisiert man Innovationen in nichtinnovativen Milieus?

 

Anhang

Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlaß) (1997). In: Ministerialbl. f. d. Land NRW 49, Nr. 38, S. 922-935.

Gemeinsamer Erlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, des Min. f. Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehrs, des Min. für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft sowie des Min. für Bauen und Wohnen. Regelt die Zulässigkeit und Verfahrensweisen und gibt Hinweise zur Auslegung und Beurteilung. Allgemeiner Trend: sehr restriktive Haltung gegenüber großflächigen Einzelhandelsbetrieben, insb. mit sog. "zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten", die im Anhang aufgelistet sind.

 

 

 

1997/98 intensiv diskutiert: sog. "Plan-UVP"

Anlaß: Vorschlag der EU-Kommission für eine sog. "Richtlinie des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme".

D.h. Plan zur Einführung einer UVP nicht nur wie bisher für konkrete Vorhaben (dann im sog. Planfeststellungsverfahren durchzuführen), sondern auch für alle Pläne und Programme mit raumbedeutsamen Auswirkungen, z.B. Landesentwicklungspläne und -programme, Regionalpläne, Flächennutzungspläne, Straßenverkehrspläne usw.

Bundesregierung und Bundesrat (gegen NRW und Schl.-Holst.) haben den Entwurf zwar abgelehnt, aber außer D und AU scheinen alle Länder der EU den Vorschlag zu akzeptieren, so daß damit zu rechnen ist, daß die Richtlinie 1999 beschlossen wird.