Die nationale Ebene

Die Bundes-Raumordnung

Ausgewählte Fachplanungen I: Regionale Wirtschaftspolitik

Ausgewählte Fachplanungen II: Verkehrsplanung

 

Die Bundes-Raumordnung

Raumordnungsgesetz 1965/93/97

Grundlage der "Bundes-Raumordnung":

ROG, zuerst 1965, später 1989, 1993 und 1997 novelliert.

1989: Neufassung von Leitbildern und Grundsätzen,

1993: aufgrund der deutschen Einigung,

1997: Überarbeitung der Grundsätze und Ziele; Leitbild der "Nachhaltigkeit".

 

Novellierung 1997 (Inkrafttreten zum 1.1.1998):

§ 1 Abs. 2: Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wird als neues übergeordnetes Paradigma betont (§ 1 Abs. 5 BauGB bestimmt dasselbe Leitbild für die Bauleitplanung). Das Leitbild der Nachhaltigkeit enthält eine ökologische, eine ökonomische und eine soziale Dimension; weitere Konkretisierung durch 8 Teilaspekte, zu denen auch die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen gehört. § 2 Abs. 1 bestimmt, daß die Grundsätze der Raumordnung im Sinne dieser Leitvorstellung anzuwenden sind. Die nachhaltige Raumentwicklung wird somit zur Auslegungsmaxime für die Grundsätze erhoben.

§ 2 Abs. 2: sieben räumlich-überfachliche und acht fachbezogene allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.

Damit zwei offene Fragen:

1) Meint Nachhaltigkeit mehr als eine konsensfähige Leerformel? Was meint Nachhaltigkeit tatsächlich: einen ökologischen Kern mit sozialen und ökonomischen Bezügen oder aber ein dreigliedriges Zielsystem mit einer raumplanerischen Abwägungskompetenz?

2) Verhältnis dieses übergeordneten normativen Prinzips zum Sozialstaatsprinzip der interregionalen Ausgewogenheit? Also inhaltlicher Paradigmenwechsel?

§ 7 Abs. 1: Die Vorgaben des ROG sind durch die Länder in Raumordnungsplänen zu konkretisieren. Als Kernbereiche werden genannt:

Gemäß § 17 ROG ist vorgesehen, daß das BMBau mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung erläßt, in der die Kernbereiche der Raumordnungspläne weiter konkretisiert und Planzeichen vorgegeben werden.

§ 7 Abs. 2: Übernahme der viel diskutierten und umstrittenen Eingriffs-Ausgleichsregelung des BauGB für die regionale Ebene: Durch bestimmte Freiraumausweisungen können die an anderer Stelle unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes ausgeglichen, ersetzt oder gemindert werden. Ein solches Konzept setzt allerdings vertragliche Absprachen zwischen Gemeinde, Investor und Grundstückseigentümer der Ausgleichsflächen voraus.

§ 7 Abs. 4: Einführung der Kategorien Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Eignungsgebiete.

 

 

Beispiele für Konkretisierungen auf Bundesebene durch die MKRO (Ministerkonferenz für Raumordnung):

1968 "Zentrale Orte und ihre Verflechtungsbereiche"

1968 "Abgrenzung der Verdichtungsräume"

1970: Abgrenzung der "zurückgebliebenen Gebiete",

1975: "Bundesraumordnungsprogramm" (BROP)

1992 (1993 veröff.) "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen"

1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen"

1995 "Integration des europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie in die ökologischen Verbundsysteme der Länder"

1996 "Innenstädte als Einzelhandelsstandorte erhalten"

1997 "Factory-Outlet-Center"

1997 "Nachhaltige Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume"

1997 "Bedeutung der großen Metropolregionen Deutschlands für die Raumentwicklung in Deutschland und Europa"

1997 "Handungskonzept zur Entlastung verkehrlich hochbelasteter Räume vom Kfz-Verkehr"

 

Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen. Leitbilder für die räumliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn: BMBau 1993. 31 S.

= gemeinsame Verständigung von Bund und Ländern in der MKRO (bei Bedenken Bayerns) über Grundlinien der weiteren räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes.

Anlaß:
1. deutsche Einigung mit Langfristaufgabe der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen,
2. Europa (EU-Integration, Transformation in Ost- und Ostmitteleuropa).

Enthält "das neue räumliche Leitbild und die Strategie für Gesamtdeutschland"; richtet sich an Bund, Länder und Gemeinden, aber auch an privaten Sektor als Orientierungshilfe für künftige Investitionsentscheidungen (?), jedoch nicht als "hartes" Instrument im Sinne verbindlicher Zielsetzungen, sondern als "weicher" Orientierungsrahmen, der die gesetzlich fixierten Grundsätze und Ziele "dynamisch aufgreift".

Inhalt: 5 "Leitbilder":

 

1. "Leitbild Siedlungsstruktur"

Dezentrale Raum- und Siedlungsstruktur (Leitbild der dezentralen Konzentration), d.h. einerseits keine großräumige Ballungsförderung, andererseits kein Gießkannenprinzip; dagegen positiv: Synergie von Städtenetzen, Überlastungstendenzen in Ballungsräumen entgegenwirken (?), Stabilisierung und Potentialerschließung in ländlichen Räumen; außerdem: Hauptstadtbeschluß Bonn/Berlin regionalpolitisch umsetzen.

 

2. "Leitbild Umwelt und Raumnutzung"

Ziele: 1. Erhaltung und Sicherung großräumig bedeutsamer Umweltpotentiale, 2. Abbau von Umweltbelastungen. Je nach Situation im Raum unterschiedliche Freiraumfunktionen und unterschiedliche raumordnungspolitische Problemstellungen (s. Abb.)

 

3. "Leitbild Verkehr"

1. Neustrukturierung des großräumigen Verbindungsnetzes im vereinten Deutschland, 2. Vernetzung und Entzerrung der groß- und kleinräumigen Verkehre (ÖPNV-Vorrang, KLV, Güterverkehr- und Güterverteilzentren), 3. Neuausrichtung großräumiger Verkehrsströme (wg. Europa), 4. Verkehrsentlastung durch Raum- und Siedlungsstrukturplanung, 5. Ausbau des Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes, 6. Entzerrung des großräumigen Verkehrs (NEAT, Achse Skand.-Berlin-Prag-Wien, O-W-Achsen).

 

4. "Leitbild Europa"

1. Ausbau der europ. Verflechtungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit (Metropolen, Messen, Grenzräume), 2. Europäisches Leitschema der Raumordnung (polyzentr. Siedlungssystem, Netzwerke von Städten und Regionen, Verkehrsnetzausbau, Stärkung regionaler Zentren).

 

5. "Leitbild Ordnung und Entwicklung"

1. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Langfristaufgabe, speziell O-W-Angleichung in D. "Neubestimmung des Gleichwertigkeitsziels": nicht pauschale Gleichartigkeit, Nivellierung und Umverteilung, sondern Förderung regionaler Eigenentwicklung; Aufgabe des Staates nur in bestimmten Bereichen (Rechtsordnung, Sicherheit, Infrastruktur, Umweltvorsorge), Rahmenbedingungen für private Investitionen. - 2. Karte E: regional differenzierte "Ordnungs- und Entwicklungsaufgaben" (alte Länder: überwiegend Ordnungsbedarf, neue Länder: überwiegend Entwicklungsbedarf). 3. Dezentrale Ausrichtung des Planungssystems ermöglicht Stärkung regionaler Eigenkräfte; 4. Regionalisierung der Fördermaßnahmen; 5. Regionale Strukturpolitik auf Schwerpunkte konzentrieren (insb. auf neue Länder) und regionalisieren.

 

 

 

Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen

Beschluß der MKRO vom 8.3.1995. Bonn: BMBau 1995. 43 S.

Zielrichtung:
- Konkretisierung der Leitbilder des RO-Orientierungsrahmens
- Erprobung neuer Instrumente zur Umsetzung.

4 Themenbereiche mit 10 "Schwerpunkten":

 

(1) Die Region als Umsetzungsebene raumordnerischer Aktivitäten:

- Regionale Entwicklungskonzepte/Regionalkonferenzen

Planung als offener handlungsorientierter Prozeß (aber innerhalb eines Ordnungs- und Entwicklungsrahmens), desh. zunächst modellhaft eine Reihe von Regionalkonferenzen, z.B. in NRW in den Grenzgebieten zu NL; Verknüpfung mit den Regionalkonferenzen und Regionalen Entwicklungskonzepten der Regionalpolitik als offenes Problem

 

- Strukturschwache ländliche Räume

Kategorie 'Ländliche Räume' ist heterogen, besondere Probleme in den zentrenfernen strukturschwachen Räumen (insb. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg); Ad-hoc-Gruppe soll Handlungsempfehlungen erarbeiten

 

- Städtenetze

Neues Instrument ergänzend zum Zentrale-Orte-Konzept: flexibel, handlungsorientiert. Ziele: durch Kooperation bessere Ressourcennutzung und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit (z.B. gegenüber monozentrischen Metropolen), Stärkung der dezentralen Siedlungsstruktur, Förderung einiger Modellvorhaben, z.B. ANKE (Arnheim-Nimwegen-Kleve-Emmerich)

 

- Siedlungserweiterung und Ressourcenschutz im Umland der Verdichtungsräume

Probleme: Ordnungs- und Revitalisierungsbedarf in den Kernen, Vermeidung von Zersiedlung im Umland; Leitbild der dezentralen Konzentration wird bestätigt, muß aber aktiver als bisher umgesetzt werden.

 

(2) Die europäische Dimension des raumordnerischen Handelns:

- Raumordnerische Zusammenarbeit in der EU

Bekräftigung des Votums für subsidiär ausgestaltete europäische Raumordnungspolitik

 

- Europäische Metropolregionen im Bundesgebiet

'Europäische Metropolregionen': "räumliche und funktionelle Standorte, deren herausragende Funktionen im internationalen Maßstab über die nationalen Grenzen hinweg ausstrahlen. Als Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sollen sie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen, den europäischen Integrationsprozeß zu beschleunigen." Konkret genannt: Berlin/Brandenburg, Hamburg, München, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Stuttgart.

 

- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Förderung grenzüberschreitender Planungen, REKs usw.

 

(3) Fachplanungen von raumwirksamer Bedeutung,

- Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen

Schwerpunkte: Schaffung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbundes, Sanierung und Umstrukturierung umweltbelasteter Regionen, insb. in den neuen Ländern, Verknüpfung der Raumordnung mit Umweltschutz und Landschaftsplanung.

 

- Entlastung verkehrlich hochbelasteter Räume

Zunächst nur Problemdefinition: Verdichtungsräume und Fernverkehrskorridore; aber Umsetzung erfordert Verknüpfung mit Verkehrsplanung.

 

(4) Modernisierung des Planungsrechts

- Weiterentwicklung des Raumordnungsrechts in Bund und Ländern

Absicht: auf jeder Ebene nur eine integrierende Gesamtplanung, desh. bessere Abstimmung mit Fachplanungen

 

 

 

Regionale Wirtschaftspolitik (Regionalpolitik)

Beispiel für eine Fachplanung; ressortiert beim Bundes-Wirtschaftsministerium

 

Historische Entwicklung:

1951 "Notstands-" bzw. "Sanierungsgebiete"

1953 "Zonenrandgebiete"

1968 Länderspezifische regionale Wirtschaftsförderung und "Bundesausbauorte" (im ländlichen Raum)

bis 1969: unkoordinierte Wirtschaftsförderung von Bund, Ländern und Gemeinden

1969 Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur" (GRW)

Planungsausschuß: Bundeswirtschaftsminister (16) Stimmen und 16 Landes-Wirtschaftsminister (je 1 Stimme), Beschlüsse erfordern 3/4-Mehrheit

 

Ziele: Beeinflussung der Unternehmen (und Arbeitnehmer) hinsichtlich ihrer Standortentscheidungen, damit die folgenden Ziele erreicht werden:

(1) Wachstum (abgeleitet vom gesamtwirtschaftlichen Wachstumsziel),
(2) Stabilität (Förderung von Gebieten mit besonderen Strukturschwächen),
(3) Ausgleich (Förderung von weniger entwickelten Gebieten, ähnlich wie Raumordnungs politik).

D.h.: Klassisches Zielsystem der Wirtschaftspolitik ist nur teilweise deckungsgleich mit dem Zielsystem der Raumordnung!

Grundsätzlich verfügbare Instrumente:
(A) "Weiche" Instrumente:
- Information, Beratung, z.B. Innovationsberatung,
- Infrastrukturausbau,
- Anreizpolitik (Investitionsförderung, Tarif- und Steuerpolitik, regionale Vergabepolitik)
(B) "Harte" Instrumente: - Ge- und Verbote (z.B. regionale Ansiedlungsverbote)

 

 

Instrumente der GRW:

Jährlich wird ein 'Rahmenplan' mit vierjährigem Planungshorizont aufgestellt.

- Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben. In Frage kommen i.d.R. nur Betriebe des verarbeitenden Gewerbes (ohne Baugewerbe), aber auch einige Zweige des tertiären Sektors mit 'Primärcharakter', d.h. Tourismus, Export- und Versandhandel, Buchverlage, (Begründung: Nutzung von Multiplikatoreffekten gemäß Exportbasis-Theorie).

Seit 1990 (aufgrund deutscher Einigung und besserer Abstimmung mit der EU-Regionalpolitik) auch: Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industriegelände, Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversorgungsanlagen, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen und öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen, Errichtung und Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten.

Finanzielle Förderung durch Investitionszuschüsse, Darlehen, Zinszuschüsse und Bürgschaften.

 

 

Abgrenzung der Fördergebiete:

Vor der deutschen Einigung traditionell 3 Kategorien:
- Berlin und Zonenrandgebiete,
- ländliche Gebiete mit Strukturschwächen (Infrastruktur und unterdurchschnittlicher gewerblicher Besatz),
- industrielle Problemgebiete (allmählich stärker berücksichtigt im Vergleich zu den ländl. Fördergebieten).

 

Nach der deutschen Einigung (1991 bzw. 1996 beschlossen):

- Neue Länder sind per definitionem Fördergebiet mit Sonderprogramm, teilw. aus EU finanziert (insb. Ziel-1-Gebiet);

- Alte Länder: EU fordert Reduzierung, aber schwierige Verhandlungen mit den Ländern; 1996 Beschluß über Neuabgrenzung zum 1.1.1997:

Förderindikatoren mit Gewichtung:

- Arbeitslosenquote im Durchschnitt 92-95 40%
- Bruttojahreslohn pro Kopf 1995 40%
- Infrastrukturindikator 10%
- Arbeitsplatzprognose 2002 5%
- Entwicklung Arbeitslosenquote 92-95 5%

Ergebnis: Reduzierung der Gebiete insb. in ländlichen Räumen Bayerns und von Rheinland-Pfalz; Ausweitung im ländlichen Nordwesten von Niedersachsen; altindustrielle Gebiete in NRW und Saarland bleiben Fördergebiete.

Auf Druck der EU Begrenzung der "Fördergebietskulisse" auf 27% der Bevölkerung (früher zeitweilig 39%).

 

Regionale Verteilung der Fördermittel:

1980

1990 / 91

Bayern 134 202
Niedersachsen 120 568
Schleswig-Holstein 87 126
Saarland 84 115
Hessen 47 83
Rheinland-Pfalz 46 167
Nordrhein-Wesfalen 44 489
Baden-Württemberg 24 0
Bremen 2 7
Hamburg 0 0
Alte Länder insgesamt 588 1756
Brandenburg 1751
Sachsen-Anhalt 1478
Thüringen 1115
Sachsen 975
Mecklenburg-Vorpommern 459
Berlin (Ost) 361
Neue Länder insgesamt

6138

Probleme: - Effizienz von Kapitalzuschüssen?
- Exportbasistheorie als Grundlage geeignet?
- Einheitstherapie statt regional angepaßter Strategien?
- Verhältnis zur EU-Regionalpolitik?

  

Bundesverkehrswegeplan 1992 des BMV:

Verkehrspolitische Akzente:

- Herausforderungen durch deutsche Einigung und Transformation im östl. Europa,

- dadurch zusätzlich erhöhte Mobilität

- Schaffung der Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Mobilität

- investitionspolitische Schwerpunkte:

- umweltgerechte Gestaltung des Verkehrssystems und Ausbau der Verkehrswege,

- Grunderneuerung und Ausbau insb. in den neuen Bundesländern

- Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der Eisenbahnen (D und EU)

- konsequente Vernetzung der Verkehrsträger,

- Verfahrensverkürzung bei großen Investititonsvorhaben

- Maßnahmen zur CO2-Minderung im Verkehr:

- Ausbau der Schieneninfrastruktur,

- Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, z.B. durch Ausbau von P+R-Anlagen,

- Ausbau von Anlagen zur Verkehrsflußsteuerung.

Besondere Akzente des BVWP ’92:

- Luftverkehrskonzept,

- Schnittstellen wie GVZen und KLV-Terminals,

- neue Technologien wie Transrapid

- Unterstützung durch den Einsatz von Telematik.

 

Kritisch: Behandlung von ökologischen Beurteilungen (Umweltrisikoeinschätzung):

Argument: Diese Belange sind wichtig und werden auch beachtet. Auf der großräumigen Planebene sind jedoch keine Bewertungen möglich; diese erfolgen erst auf den nachgeordneten Ebenen der Linienbestimmung und Planfeststellung.

Kap. 9: "Verknüpfung der Verkehrssysteme"

Betont die Bedeutung der Verknüpfung der Verkehrsträger zu Transportketten, um dem Trend zum einseitigen Wachstum des Straßen- und Luftverkehrs entgegenzuwirken.

Polit. Absichtserklärung: Förderung von KL-Terminals und GVZen mit 4 Mrd DM Investititonsmitteln;

GVZ: räumliche Zusammenfassung von verkehrlichen und transportergänzenden Dienstleistungsbetriben; Effekt: Bündelung der Güterverkehrsströme;
Nahverkehr: Bedienung der Innenstädte durch koordinierte Tourenplanung
Fernverkehr: Ganzzüge des kombinierten Verkehrs zwischen GVZen;
Verknüpfung aller GVZen und KLV-Terminals durch informationstechn. Systeme.

Darstellung von "Standorträumen für GVZ und KV-Terminals" mit 51 Standorten,
darunter in NRW:
- Aachen-Lüttich-Maastricht,
- Arnhem-Emmerich-Nijmegen,
- Düsseldorf
- Duisburg,
- Köln,
- Östl. Ruhrgebiet,
- Ostwestfalen-Lippe,
- Rheine-Osnabrück,
- Siegen,
- Wuppertal.

Ausführung zu den Hafenanbindungen bleiben sehr allgemein und unverbindlich.

 

Neue Diskussion über Föderalismus, angestoßen durch den bayerischen MP Stoiber im Nov 97:

- Reduzierung des Finanzausgleichs zwischen den Bundesländern;
- Abschaffung des Finanzausgleichs zwischen den Sozialkassen, d.h. nach Ländern
unterschiedliche Beiträge zur Kranken- und Renten- und Arbeitslosenversicherung;
- Abschaffung bzw. Reduzierungen der Subventionen für Kohle, Werften, Küstenschutz,
Landwirtschaft usw.
- Regionalisierung der Bildungs- und Hochschulpolitik: Abschaffung der bundesweiten
Rahmenregelungen für das Abitur (Bayern will "besseres" Abitur).

Begründung: Falsch verstandene Solidarität verhindert gesunden Wettbewerb zwischen den Bundesländern (Lotterwirtschaft eines Landes wird nicht bestraft, sondern führt zu erhöhten Ausgleichszuwendungen, wird also belohnt).

Dagegen: Verfassungspostulat von der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse".

Politisch-geographische Sicht: Gilt dieses Postulat nur für das nationale Territorium?
Künftige Struktur Europas: Nationalstaat ist nur noch eine Ebene; eine konsequente Übertragung des Ausgleichsprinzips auf die europ. Ebene (oder globale Ebene?) würde zu gigantischen Umverteilungen der Finanzressourcen führen.

 

Ausgewählte neuere Entschließungen der MKRO

"Innenstädte als Einzelhandelsstandorte erhalten"

Gemeinsame Entschließung der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder sowie der MKRO vom 29.03./21.06.1996

(1) Kritische Analyse der Ausgangslage: insb. in den Neuen Ländern;

(2) Forderungen: Planungsrecht konsequent anwenden und Lücken schließen! D.h. im einzelnen:
- klare Zielvorgaben durch Landesplanung schaffen,
- Raumordnungsverfahren bundesrechtlich vorsehen,
- gemeindliche Einzelhandelskonzepte aufstellen,
- alte Bebauungspläne und kritische unbeplante Innenbereiche überprüfen,
- gemeindenachbarliche Abstimmung ernst nehmen,
- neuere Erscheinungsformen des Einzelhandels sind vom § 11 Abs. 3 BauNVO erfaßt,
- Gesetzeslücke besteht im § 34 Abs. 1 BauGB
- Umstellung älterer Bebauungspläne auf BauNVO 1990 erleichtern,
- Fehlentwicklungen bereinigen oder Standorte integrieren,
- Beratung der Gemeinden und des Einzelhandels verstärken.

(3) Chancengleichheit zwischen Einzelhandel in den Innenstädten und auf der "grünen Wiese" wiederherstellen

(4) Standortqualität der Innenstädte fördern

"Factory-Outlet-Center"

Entschließung der MKRO vom 03.06.1997

Nach einer Beschreibung der Problemsituation folgende Leitlinie: FOC sind nur in Großstädten/Oberzentren an integrierten Standorten und in stadtverträglicher Größe zulässig.

 

"Nachhaltige Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume"

Entschließung der MKRO vom 03.06.1997

Position: gegen "passive Sanierung" und integrierte und koordinierte regionale Entwicklungspolitik.

 

"Bedeutung der großen Metropolregionen Deutschlands für die Raumentwicklung in Deutschland und Europa"

Entschließung der MKRO vom 03.06.1997

Betont die Vorteile des deutschen dezentralen Systems von Metropolregionen;

nimmt zustimmend die "Vorschläge zur Stärkung der EMRen in D" der Arbeitsgruppe zur Kenntnis;

Handlungsbedarf wird vor allem in der Selbstorganisation der MRen gesehen, d.h. interkommunale Kooperation.

"Handlungskonzept zur Entlastung verkehrlich hochbelasteter Räume vom Kfz-Verkehr"

Entschließung der MKRO vom 03.06.1997

Problemanalyse: besondere Problemräume: Verdichtungsräume, Fernverkehrskorridore und Fremdenverkehrsregionen;

Raumordnungspolitische Ziele in Anknüpfung an die Entschließung von Krickenbeck 1992;

Vorschläge für Maßnahmen, differenziert nach den drei Problemkategorien.